Derzeit besteht unser Verein aus ca. 17 Mitgliedern, welche im Alltag sowohl polizeiliche als auch parlamentarische Aufgaben wahrnehmen. Um für die Betroffenen die entsprechende Hilfe zuzusichern, die wir ihnen zu Teil werden lassen wollen, benötigen wir natürlich tatkräftige Unterstützung. Deswegen werde auch du Mitglied im Unterstützungsverein der Polizei Sachsen e.V.
Mitglied des Vereins können sein:
- die Berufsverbände der Polizei,
- Angehörige der Polizei des Freistaates Sachsen,
- andere natürliche und juristische Personen, sofern sie die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen und die ungehinderte Ausübung der Grundrechte und der staatsbürgerlichen Rechte gewährleisten.
Mitglied des Vereins kann werden, wer:
- sich zu den Zielen des Vereins bekennt und dessen Satzung anerkennt.
- Eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein über den Willen seiner Mitgliedschaft abgibt.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.